Allgemeine Geschäftsbedingungen der FinTech Community Frankfurt GmbH für den Online-Erwerb von Tickets
1. Geltungsbereich
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Eintrittskarten (nachfolgend: „Tickets“) über das Internet zwischen der FinTech Community Frankfurt GmbH (nachfolgend: „FinTech Community Frankfurt“) und dem Erwerber von Tickets, bzw. Gast von Veranstaltungen (nachfolgend: „Festivalteilnehmer“). Eigene allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Festivalteilnehmers werden nur dann Teil des Ticketkaufs, wenn diese ausdrücklich und in schriftlicher Form seitens der FinTech Community Frankfurt akzeptiert werden. Allein der Umstand, dass der Festivalteilnehmer auf entsprechende Regelungen verweist und diese für anwendbar erklärt reicht insofern auch dann nicht aus, wenn dies seitens der FinTech Community Frankfurt unwidersprochen bleibt.
2. Vertragsabschluss
Der Festivalteilnehmer gibt mit Absendung seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Dieses wird seitens der FinTech Community Frankfurt dadurch angenommen, dass die Frankfurt die Verbuchung bzw. Abbuchung des für den Ticketkauf geschuldeten Betrages veranlasst, sofern dies erforderlich ist. Der Festivalteilnehmer verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung.
3. Ticketpreis
Die Preise für Tickets ergeben sich aus den entsprechenden Angaben auf der Webseite, wobei die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite angegebenen Preise maßgeblich sind. Der Kaufpreis ist unverzüglich nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Festivalteilnehmer leistet den in seiner Bestellung angegebenen Betrag per Kreditkarte, PayPal, Vorkasse, Sofortüberweisung, SEPA Lastschrift oder iDeal. Erfüllung tritt in beiden Fällen erst mit Gutschrift auf dem Konto der FinTech Community Frankfurt ein.
4. Ticket und Teilnahmeberechtigung
Der Festivalteilnehmer erhält von der FinTech Community Frankfurt eine E-Mail mit dem Ticket zum Selbstausdruck sowie als elektronisches Ticket für ein mobiles TK-Endgerät. Der Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung erfolgt ausschließlich mit diesem Ticket. Gekaufte Tickets werden grundsätzlich, außer bei einer Verschiebung der Veranstaltung, nicht zurückgenommen. Eine Übertragung des Tickets auf einen anderen Gast ist nicht zulässig.
5. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Pretix bietet auf der Webseite www.pretix.eu Tickets im Bereich der Freizeitgestaltung innerhalb eines spezifischen Termins bzw. Zeitraums an. Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB handelt es sich bei bei diesem Angebot nicht um Fernabsatzverträge. Der Widerruf eines Vertrages oder die Rückgabe von Tickets nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB ist ausgeschlossen.
Rückfragen im Einzelfall stellen Sie bitte an:
FinTech Community Frankfurt GmbH
Platz der Einheit 2,
60327 Frankfurt am Main
E-Mail: contact@impact-festival.earth
6. Haftung
Die FinTech Community Frankfurt haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die FinTech Community Frankfurt nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der vertraglichen
Hauptleistungspflichten. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die FinTech Community Frankfurt für typisch vorhersehbare Schäden, nicht jedoch für Folgeschäden und beschränkt auf höchstens den 10-fachen gezahlten Ticketpreis. Von allen Haftungsbeschränkungen ausgenommen ist die Haftung von der FinTech Community Frankfurt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die FinTech Community Frankfurt übernimmt keine Haftung für andere Teilnehmer an der Veranstaltung, was insbesondere auch für Aussteller und anderweitig an der Veranstaltung Mitwirkende, deren Tun und Unterlassen, deren Art und Weise der Teilnahme an der Veranstaltung sowie die von diesen vermittelten Inhalte gilt.
7. Urheberrechte
Die Veranstaltungsunterlagen wie auch alle Verögentlichungen oder von der FinTech Community Frankfurt in Bezug auf die Veranstaltung verwendeten Gestaltungselemente sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen oder von sonstigen Verögentlichungen oder Gestaltungselementen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der Die Frankfurt gestattet.
8. Datenschutz und E-Mail Kommunikation
Die FinTech Community Frankfurt schützt die personenbezogenen Daten der Festivalteilnehmer. Die FinTech Community Frankfurt wird die vom Festivalteilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind jedenfalls alle Daten, die im Zusammenhang mit dem Festivalteilnehmer gespeichert sind. Die vom Festivalteilnehmer übermittelten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden durch FinTech Community Frankfurt in der
Teilnehmerdatei gespeichert und genutzt und – soweit notwendig – an dafür beauftragte Dienstleister, Partner und sonstige Dritte weitergegeben. Der Festivalteilnehmer willigt ein, dass FinTech Community Frankfurt die E-Mail Kommunikation als Mittel der Korrespondenz nutzt und dem Festivalteilnehmer ohne Einschränkung per E-Mail Informationen zusendet. Dem Festivalteilnehmer ist bekannt, dass E-Mails Viren enthalten können, dass andere Internet-Teilnehmer von dem Inhalt der E-Mails Kenntnis nehmen können und dass nicht sichergestellt ist, dass die E-Mails tatsächlich von dem Absender stammen, der angegeben ist. Weitere Details sind in unseren Datenschutzbestimmungen auf unserer Webseite zu finden.
9. Bild- & Tonaufnahmen
9.1 Soweit die FinTech Community Frankfurt im Rahmen des Festivals Bild und/oder Tonaufnahmen des Festivalbesuchers herstellt bzw. herstellen lässt, so ist der Festivalbesucher damit einverstanden, dass in den Werken das Bildnis seiner Person enthalten ist wie er auch damit einverstanden ist, dass zu seinen Gunsten urheberrechtlich geschützte Inhalte in den Werken von der FinTech Community Frankfurt enthalten sind und diese von der Frankfurt im Sinne der nachfolgenden Absätze/Regelungen genutzt werden.
9.2 Insofern erklärt der Festivalbesucher seine ausdrückliche Einwilligung nach § 22 KunstUrhG in die Verwendung der im Rahmen des Impact Festivals erzeugten Abbildungen seiner Person durch die FinTech Community Frankfurt in den Werken von der FinTech Community Frankfurt sowie die Zustimmung zu der Verwendung von zu seinen Gunsten urheberrechtlich geschützten Inhalten, die Eingang in die Werke von der FinTech Community Frankfurt gefunden haben bzw. finden werden, welche die FinTech Community Frankfurt im Rahmen des Impact Festivals erstellt hat bzw. erstellen wird, durch die Einräumung dahingehender Nutzungsrechte nach § 31 UrhG.
9.3 Diese Nutzungsrechte umfassen ausdrücklich alle bekannten und unbekannten Formen von Angebotsmöglichkeiten im Internet, insbesondere die Möglichkeit zur Einbindung innerhalb kostenpflichtiger Online-Dienste und Websites sowie innerhalb des frei zugänglichen Internets sowie alle Darstellungsformen in Printmedien. Insbesondere räumt der Festivalbesucher der FinTech Community Frankfurt bereits mit der Teilnahme an dem Festival folgende ausschließlichen, zeitlich und territorial unbeschränkten
Nutzungsrechte ein:
a) das Recht der Vervielfältigung, ögentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d.h. das Recht, das Bildnis und/oder das zugunsten des Festivalbesuchers urheberrechtlich geschützte Werk, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeit, insbesondere durch Druck oder die digitale Einbindung im Rahmen der Website, unbegrenzt zu vervielfältigen und ögentlich zugänglich zu machen oder ögentlich wiederzugeben;
b) das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, d.h. das Recht, das Bildnis und/oder das zugunsten des Festivalbesuchers urheberrechtlich geschützte Werk abzuspeichern, für die Ögentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;
c) das Recht der ögentlichen Wiedergabe, d.h. das Recht, das Bildnis und/oder das zugunsten des Festivalbesuchers urheberrechtlich geschützte Werk gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken oder in Printmedien ögentlich wiederzugeben;
d) das Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht das Bildnis und/oder das zugunsten des Festivalbesuchers urheberrechtlich geschützte Werk, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der Einbindung in die Website zu digitalisieren;
9.4 Das Nutzungsrecht umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung des Bildnisses und/oder des zugunsten des Festivalbesuchers urheberrechtlich geschützten Werks und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Werken.
10. Änderung / Absage der Veranstaltung
Die FinTech Community Frankfurt behält sich vor, angekündigte Programmpunkte, Mitveranstalter, Teilnehmer, Sponsoren, Austeller oder sonstige Elemente der Veranstaltung durch andere zu ersetzen oder ersatzlos entfallen zu lassen sowie von der FinTech Community Frankfurt für notwendig erachtete Änderungen des Veranstaltungsprogramms der Veranstaltung vorzunehmen. Die Frankfurt ist auch berechtigt beim Vorliegen von wichtigen Gründen, die Veranstaltung räumlich zu verlegen und/oder auf einen anderen Termin zu verlegen.
Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (einschließlich gesundheitsgefährdender Umstände), wegen gesetzlicher oder behördlicher Maßgaben oder Anordnungen, wegen Wegfall von bedeutenden Veranstaltungsteilen/-elementen, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich oder im Sinne der Veranstaltung und dem beabsichtigen Veranstaltungsziel nicht sinnvoll, so werden die Teilnehmer umgehend durch die FinTech Community Frankfurt informiert. Die Absage erfolgt jeweils unverzüglich nach gesichertem Bekanntwerden der Umstände, die die Absage veranlassen. Die Teilnahmegebühr wird in
diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten, von sonstigen Aufwendungen oder Kosten sowie von Arbeitsausfall ist jedenfalls ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der FinTech Community Frankfurt.
11. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am Main, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des ögentlichen Rechts oder ögentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. Schlussklausel
Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so soll der Vertrag im Übrigen wirksam bleiben. Unwirksame Bestimmungen werden die Parteien einvernehmlich durch solche ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck an nächsten kommen.
Allgemeine Bedingungen (Lösungsanbieter, Aussteller, Partner, Sponsoren)
1. Veranstalter
Das Impact Festival (nachfolgend „Festival“ genannt) wird von der FinTech Community Frankfurt GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main veranstaltet (nachfolgend „Veranstalter“ genannt).
2. Anmeldung und Vertragsschluss
Es gibt zwei Möglichkeiten für den Vertragsabschluss: 1. durch einen schriftlichen Vertrag oder 2. durch den Zugang der Interessenten zur Software „Profairs“, wo sie die Kosten der Pakete einsehen können. Die Bewerbung erfolgt über die Plattform „Profairs“, inklusive der Angabe zur gewünschten Standgröße, inhaltlichen Beteiligung und den Gesamtkosten, die dort angezeigt werden. Dies stellt das Angebot des Ausstellers dar. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Annahme und Bestätigung des Angebots durch den Veranstalter.
3. Kosten und Zahlungsmodalitäten
Nach Abschluss des Vertrages und Erhalt der Rechnung werden 100% des Gesamtbetrages innerhalb von 30 Tagen fällig. Die fristgerechte Zahlung ist Voraussetzung für sämtliche Teilnahmerechte, so auch für den Bezug der Standfläche, falls in den Leistungen enthalten.
4. Rücktritt
Dem Lösungsanbieter / Sponsor steht das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich und ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt zieht keine Kostenforderung nach sich. Ein Rücktritt nach dieser Frist ist nicht möglich.
5. Verlegung des Festivals
Sollte das Festival auf einen neuen Termin verschoben werden, so verlängert sich automatisch die Vertragslaufzeit bis zum Ende des betreffenden Folgejahres, ohne dass hierdurch neue/zusätzliche Zahlungspflichten des Lösungsanbieter / Sponsor s entstehen würden.
6. Zeit und Ort des Festivals
Das Festival soll an den im Vertrag angegebenen Ort und zu der angegebenen Zeit stattfinden. Der Veranstalter hat das Recht, Ort und Zeit des Festivals zu verlegen, wenn dies notwendig oder aus Sicht des Veranstalters erforderlich wird. Der Veranstalter wird den Lösungsanbieter / Sponsor über etwaige Änderungen möglichst frühzeitig unterrichten.
7. Messebau & Transport
Für den Messebau sowie, An- und Abtransport der Waren ist der Lösungsanbieter / Sponsor selbst zuständig und verantwortlich. Es sei denn dieser ist explizit Bestandteil des Leistungsangebots vom Veranstalter. Entstehende Kosten hierfür hat der Lösungsanbieter / Sponsor zu tragen. Der Auf- und Abbau ist nur innerhalb der kommunizierten Zeitrahmen jeweils am Tag vor und nach der eigentlichen Veranstaltung möglich. Die Zeiten für den Auf- und Abbau sind unbedingt einzuhalten. Vor Beendigung der Veranstaltung darf kein Stand abgebaut werden. Für Beschädigungen in und an der Ausstellungshalle haftet der Lösungsanbieter / Sponsor selbst.
8. Ausstellungsfläche
Die Ausstellung besitzt offenen Charakter. Es ist nicht vorgesehen, einzelne Stände durch selbst eingebrachte Wände abzutrennen. Die Zuteilung einer Standfläche erfolgt durch den Veranstalter aufgrund von entsprechenden Themenschwerpunkten. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Standfläche in einem bestimmten Hallen- oder Außenbereich besteht nicht. Besondere Wünsche und Kategorisierungen werden nach Möglichkeit, bei der Zuordnung der Standfläche berücksichtigt. Je nach Projekt kann eine Standerweiterung vorgenommen werden. Entsprechende Vorstellungen sind vorab anzugeben. Befinden sich auf der angemieteten Standfläche Vorsprünge, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten, berechtigt dies nicht zu einer Minderung des Teilnahmebetrages oder zu sonstigen Ansprüchen oder Rechten.
9. Standeinrichtung &-betreuung
Die Einrichtung der Stände muss innerhalb der Öffnungszeiten für Lösungsanbieter mit Standfläche erfolgen und mit der Öffnungszeit für Besuchende abgeschlossen sein. Der Abbau sowie Abtransport von Materialien ist erst nach Ende der Öffnungszeit für Besuchenden zulässig. Die Stände müssen während der Öffnungszeiten für Besuchende der Veranstaltung immer personell besetzt sein und den vorab festgelegten Umfang und Bestimmungen entsprechen. Ein vorzeitiges Verlassen oder ein vorzeitiger Abbau des Standauftritts führen zu einer Vertragsstrafe i.H.v. 1.500,00 € netto.
10. Festival-Guide und Promotion
Nur bei einer fristgerechten Abgabe der Ausstellerinformationen in hoher Qualität kann der Veranstalter die Aufnahme in Marketing und PR – Aktivitäten gewährleisten. Insbesondere gilt dies für den Eintrag auf der Website wie auch für die Zusammenstellung der Presseunterlagen.
11. Bild- u. Textrechte sowie Datenschutz
Mit der Anmeldung gibt jeder Lösungsanbieter / Sponsor sein Einverständnis, das eingereichte Unterlagen für entsprechende Dokumentationen wie auch Promotions- und Öffentlichkeitsarbeiten verwendet werden und an Dritte weitergegeben werden können. Bild- u. Textrechte müssen frei von Rechten Dritter sein. Soweit in den eingereichten Unterlagen personenbezogene Daten enthalten sind, so versichert der Lösungsanbieter / Sponsor, dass er vor Einreichung der Unterlagen alle Genehmigungen eingeholt hat, die erforderlich sind, dass der Veranstalter diese Unterlagen samt den personenbezogenen Daten im Rahmen der Promotion und Öffentlichkeitsarbeit uneingeschränkt verwenden kann. Auf Verlangen des Veranstalters hat der Lösungsanbieter / Sponsor dem Veranstalter entsprechende Belege über die erfolgten Genehmigungen vorzulegen. Der Lösungsanbieter / Sponsor haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben wie auch dafür, dass der Veranstalter diese im Zusammenhang mit der Promotion und Öffentlichkeitsarbeit uneingeschränkt und vollumfänglich verwenden kann.
12. Technische Richtlinien & Sicherheitsinformationen
Die derzeit gültigen Technischen Richtlinien der Messe Frankfurt und die veranstalterseitigen Sicherheitsinformationen sind Bestandteil des Vertrags. Auf Nachfrage übersenden wir diese gerne.
13. Höhere Gewalt
Muss die Ausstellung infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Unruhe, Pandemien) oder auf behördliche Anordnung abgesagt, verschoben, verkürzt oder geschlossen werden, hat der Lösungsanbieter / Sponsor keinen Anspruch auf Ersatz hieraus entstehenden Schäden. Bereits an den Veranstalter geleistete Zahlungen kann der Lösungsanbieter / Sponsor in diesem Fall nicht zurückverlangen.
14. Haftung
Der Veranstalter haftet nur nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Veranstalter ist nicht für vom Lösungsanbieter / Sponsor eingebrachte Gegenstände, d. h. weder für die von diesen gegebenenfalls ausgehenden Gefahren noch dafür verantwortlich, dass diese nicht von dritter Seite gestohlen oder beschädigt werden. Dies gilt nicht nur für die Ausstellungszeiten, sondern auch für die Zeiten zwischen diesen sowie die Auf-und Abbauzeiten vor und nach Ende des Festivals. Der Aussteller trägt die Verantwortung für die angemietete Fläche sowie angemietete oder eigens angebrachte Standbaumaterialien, Exponate und Mobiliar sowie Technik.
Eine Standbewachung erfolgt grundsätzlich nicht. Diese kann vom Aussteller über den Veranstalter bestellt werden. Dafür fallen zusätzliche Kosten an.
15. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Für die Vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Zugrunde liegen immer die hier aufgeführten Bedingungen.
16. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Kooperationsvertrages (einschließlich der Anlagen) teilweise lückenhaft oder rechtsunwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche Regelung zu ersetzen, mit der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.
17. Nachhaltigkeit
Der Lösungsanbieter / Sponsor verpflichtet sich, eine möglichst nachhaltige Umsetzung des Messeauftritts anzustreben. Im Rahmen der Veranstaltung ist die Verwendung von typischen Wegwerfartikeln wie Flyern nicht gestattet. Dies gilt auch für Plastikverpackungen oder Wegwerfbecher. Ziel ist es, durch umweltfreundliche Maßnahmen und den Einsatz ressourcenschonender Materialien zur Reduzierung von Abfall und zur Förderung nachhaltiger Praktiken beizutragen.
18. Weisungsbefugnis & Ausschluss von der Veranstaltung
Während des Aufbaus, der Veranstaltung und des Abbaus sind die Anweisungen der Sicherheitskräfte sowie die Vorgaben des Veranstalters unbedingt zu befolgen. Der benannte Veranstaltungsleiter ist befugt, bei Nichteinhaltung dieser Anweisungen Ausstellende von der Veranstaltung auszuschließen und sie von der Veranstaltungsfläche zu entfernen. Ein Ausschluss hat keinen Einfluss auf ausstehende oder bereits geleistete Zahlungen an den Veranstalter.